Anliegen von A - Z
Bodenrichtwertauskunft
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens in Euro pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb einer Bodenrichtwertzone, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs‐ und Wertverhältnisse vorliegen. Er bezieht sich auf Grundstücke mit den angegebenen Grundstücksmerkmalen und gebietstypischen Eigenschaften. Abweichungen hinsichtlich wertbestimmender Merkmale einzelner Grundstücke bewirken entsprechende Abweichungen vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte werden jährlich zum Stichtag 01. Januar durch den Gutachterausschuss auf Grund der in der Kaufpreissammlung geführten Kauffälle unbebauter Grundstücke sowie nach den Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt beschlossen und anschließend in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.
Aktuelle Bodenrichtwerte können online im kostenfreien Kartenwerk der Bodenrichtwertkarte eingesehen werden. Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu aktuellen und vergangenen Bodenrichtwerten werden auf Antrag kostenpflichtig erteilt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Auskunft schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Telefonische Auskünfte sind gebührenfrei. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte fallen Gebühren entsprechend der Gutachterausschussgebührensatzung an.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB)
§12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO)
Freigabevermerk
08.12.2023 Stadt Bad Säckingen