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Urlaub in Todtmoos
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Pressemitteilung der Gemeinde Todtmoos zum 2. Anhörungsentwurf für die Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee

29.05.2025
Todtmoos. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 27. Mai 2025 den 2. Anhörungsentwurf für die Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee beschlossen. Der zweite Anhörungsentwurf sieht eine deutliche Reduzierung der Gebietskulisse für Vorrangebiete auf und unmittelbar neben der Gemarkung Todtmoos im Vergleich zum ersten Anhörungsentwurf vor. Hier war die Gemeinde Todtmoos noch von 25 Prozent der für den gesamten Regionalverband ausgewiesenen Fläche betroffen.
„Wir sind zunächst einmal ein Stück weit erleichtert und freuen uns, dass der Regionalverband unsere Bedenken und Argumente ernst genommen und gehört hat,“ so Bürgermeister Marcel Schneider. Mit der vollständigen Streichung des Vorrangebietes 21 (Fetzenberg), des Vorrangebietes 22 (Kapellenhalde) und ganz besonders des Vorranggebietes 28 (Farnberg-Rechberg) im Bereich Farnberg und Bergle an der Gemarkungsgrenze zu Bernau und Ibach sei die Umzingelungswirkung grundsätzlich aufgehoben, die vom ersten Anhörungsentwurf noch ausging. Weiter wurden an den verbleibenden Vorrangebieten Korrekturen, etwa mit Rücksicht auf die Kliniken oder Wasserschutzgebiete vorgenommen.
Mit den Vorranggebieten 19 (Katzenmoos-Kreuzwald) und 20 (Rohrenkopf-Steinbühl) werden jedoch beinahe an der kompletten westlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde Vorranggebiete ausgwiesen. Die Gemeinde rechnet hier mit der Errichtung von bis zu neun Windenergieanlagen zusätzlich zu den bereits vorhandenen fünf Anlagen. Im Vorrangebiet 24 (Höhberg-Wiedenbach) direkt neben der südlichen Gemarkungsgrenze der Gemeinde war in der Presse im Jahr 2024 von Plänen zur Errichtung von bis zu zwölf neuen Windeenergieanlagen lesen.
Schneider verweist darauf, dass die Gemeinde Todtmoos auch mit der Gebietskulisse des zweiten Anhörungsentwurf einen außerordentlich hohen Beitrag zur Erreichung des 1,8-Prozent-Flächenziels durch den Regionalverband leisten werde. Der aktuelle Entwurf sehe jedoch im Gegensatz zum ersten Entwurf eine grundsätzlich verhältnismäßigere Ausweisung vor. Dies sei von enormer Bedeutung. Kein anderes Thema habe in den vergangenen zwei Jahren für derart viel Diskussionsstoff in der Gemeinde gesorgt. Deshalb sei man aktuell zuversichtlich, man wolle aber den endgültigen Planbeschluss des Regionalverbandes abwarten. „Als nächsten Schritt wird der Gemeinderat eine Stellungnahme zum zweiten Anhörungsentwurf abgeben, sobald das Anhörungsverfahren eingeleitet ist“, so Bürgermeister Marcel Schneider abschließend.